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Zuschlag

Erbringung von geplanten Betriebsleistungen mit Kraftomnibussen im Linienverkehr gemäß §42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Den Zuschlag für „Erbringung von geplanten Betriebsleistungen mit Kraftomnibussen im Linienverkehr gemäß §42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)“ hat Günter Anger Güterverkehrs GmbH & Co. Omnibusvermietung KG erhalten, zusammen mit 1 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 05.03.2026. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 7.121.500 Euro.

Zuschlag anGünter Anger Güterverkehrs GmbH & Co. Omnibusvermietung KG
Weitere ZuschlagsempfängerAC Busreisen Potsdam GmbH
Auftragswert7.121.500 Euro
VergabestelleViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH
VerfahrenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV60172000 Vermietung von Bussen und Reisebussen mit Fahrer
Zuschlagsentscheidung25.11.2025
Bekanntmachung des Zuschlags05.03.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Günter Anger Güterverkehrs GmbH & Co. Omnibusvermietung KG

VeröffentlichtAuftragWert
21.07.2026SEV Leipziger Straße - Hauptbahnhof (09.07.2026 - 20.09.2026)–
23.01.2026Beschaffung von Verkehrsleistungen mit Kraftomnibussen (Unterauftragnehmerleistungen)–

Alle öffentlichen Aufträge von Günter Anger Güterverkehrs GmbH & Co. Omnibusvermietung KG

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Günter Anger Güterverkehrs GmbH & Co. Omnibusvermietung KG und 1 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 7.121.500 Euro.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (60172…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Erbringung von geplanten Betriebsleistungen mit Kraftomnibussen im Linienverkehr gemäß §42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/erbringung-von-geplanten-betriebsleistungen-mit-kraftomnibussen-im-z152755-2026, Stand 01.11.2026.