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Zuschlag

Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Flecken" in der StädteRegion Aachen gem. Nr. 3.1 der Richtlinie (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024

Den Zuschlag für „Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Flecken" in der StädteRegion Aachen gem. Nr. 3.1 der Richtlinie (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024“ hat Westconnect GmbH erhalten, zusammen mit 1 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn StädteRegion Aachen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 29.04.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anWestconnect GmbH
Weitere ZuschlagsempfängerTelekom Deutschland GmbH - Region West
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleStädteRegion Aachen
VerfahrenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV32571000 Kommunikationsinfrastruktur
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags29.04.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Westconnect GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
30.09.2026Gigabitausbau im Landkreis Bad Kreuznach Graue Flecken4.338.711 Euro
06.01.2026Gigabitausbau im Landkreis Vulkaneifel Graue Flecken17.245.574 Euro
12.09.2025Gigabitausbau, DL-Konzession im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells4.560.649 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von Westconnect GmbH

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Westconnect GmbH und 1 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (32571…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Flecken" in der StädteRegion Aachen gem. Nr. 3.1 der Richtlinie (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/errichtung-und-betrieb-einer-gigabitinfrastruktur-in-den-grauen-nga-z292420-2026, Stand 01.11.2026.