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Zuschlag

Ex-Post: RegioEntsorgung AöR: Sammlung und Verwertung von Alttextilien

Den Zuschlag für „Ex-Post: RegioEntsorgung AöR: Sammlung und Verwertung von Alttextilien“ hat Knebel Textilrecycling GmbH erhalten. Vergeben hat ihn RegioEntsorgung AöR im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 10.12.2025. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 21.168 Euro.

Zuschlag anKnebel Textilrecycling GmbH
Auftragswert21.168 Euro
VergabestelleRegioEntsorgung AöR
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zuschlagsentscheidung25.11.2025
Bekanntmachung des Zuschlags10.12.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an Knebel Textilrecycling GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
23.09.2026Entsorgung von Textilien–
14.09.2026Übernahme, Transport und Vermarktung / Verwertung von Alttextilien im Landkreis Tirschenreuth52.992 Euro
04.09.2026Erfassung und Verwertung von Alttextilien im Landkreis Waldshut–
04.06.2026Containergestellung, Übernahme, Transport und Verwertung von Alttextilien175.000 Euro
04.11.2025Sammlung und Verwertung von Alttextilien, Altschuhen und Federbetten49.998 Euro
24.09.2025Übernahme, die Zusammenführung, den Transport sowie die Sortierung und Verwertung von Alttextilien inklusive S–

Alle öffentlichen Aufträge von Knebel Textilrecycling GmbH

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (90500…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Knebel Textilrecycling GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 21.168 Euro.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Ex-Post: RegioEntsorgung AöR: Sammlung und Verwertung von Alttextilien“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/ex-post-regioentsorgung-aoer-sammlung-und-verwertung-von-alttextilien-z817575-2025, Stand 01.11.2026.