Zuschlag
Fachinformationssystem für die sächsische Steuerverwaltung (Steuerrechtsdatenbank)
Den Zuschlag für „Fachinformationssystem für die sächsische Steuerverwaltung (Steuerrechtsdatenbank)“ hat juris GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Landesamt für Steuern und Finanzen (ZeBS) im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 05.05.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.
| Zuschlag an | juris GmbH |
|---|---|
| Auftragswert | nicht veröffentlicht |
| Vergabestelle | Landesamt für Steuern und Finanzen (ZeBS) |
| Verfahren | Offenes Verfahren |
| Leistungsart | Dienstleistung |
| Leistung nach CPV | 79140000 Rechtsberatung und -auskunft |
| Zuschlagsentscheidung | nicht veröffentlicht |
| Bekanntmachung des Zuschlags | 05.05.2026 |
Einordnung
- juris GmbH hat in den letzten 18 Monaten 6 Zuschläge auf TED erhalten.
Weitere Zuschläge an juris GmbH
| Veröffentlicht | Auftrag | Wert |
|---|---|---|
| 30.06.2026 | Nutzung der juristischen Datenbanken des Unternehmens juris GmbH für Kommentar- und Zeitschriftenliteratur | 1.257.491 Euro |
| 06.05.2026 | Juristische Datenbank - Integration einer zusätzlichen Funktionalität | – |
| 19.02.2026 | Juristische Informationssysteme IV | 1.091.896 Euro |
| 18.12.2025 | juris Spectrum- Datenbank und elektronische Zeitschriften | – |
| 09.12.2025 | Ausschreibung für die Berliner Vorschriften und Rechtssprechungsdatenbank | 481.600 Euro |
Alle öffentlichen Aufträge von juris GmbH
Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung
Gleiche CPV-Gruppe (79140…), letzte 18 Monate.
Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen
- Externer Datenschutzbeauftragter fuer einen kommunalen Eigenbetrieb Abwasser
Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrueck
national · Nordrhein-Westfalen · Öffentliche AusschreibungFrist 2026-11-12, noch 11 Tage
Fragen zu diesem Zuschlag
Wer hat den Auftrag bekommen?
juris GmbH.
Wie hoch war der Auftragswert?
Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.
Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?
Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.
Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?
Unter „Jetzt offen“ weiter unten.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Quellen
- Zuschlagsbekanntmachung: TED, Amtsblatt der Europäischen Union
- Leistungsbezeichnungen: CPV 2008, Verordnung (EG) Nr. 213/2008
Zitieren: „Zuschlag: Fachinformationssystem für die sächsische Steuerverwaltung (Steuerrechtsdatenbank)“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/fachinformationssystem-fuer-die-saechsische-steuerverwaltung-z307692-2026, Stand 01.11.2026.