Zuschlag
Fernwärmeliefervertrag für die Dienstgebäude in Hamburg
Den Zuschlag für „Fernwärmeliefervertrag für die Dienstgebäude in Hamburg“ hat Hamburger Energiewerke GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 05.02.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.
| Zuschlag an | Hamburger Energiewerke GmbH |
|---|---|
| Auftragswert | nicht veröffentlicht |
| Vergabestelle | Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen |
| Verfahren | Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb |
| Leistungsart | Lieferleistung |
| Leistung nach CPV | 09323000 Fernwärme |
| Zuschlagsentscheidung | nicht veröffentlicht |
| Bekanntmachung des Zuschlags | 05.02.2026 |
Einordnung
- Hamburger Energiewerke GmbH hat in den letzten 18 Monaten 3 Zuschläge auf TED erhalten.
Weitere Zuschläge an Hamburger Energiewerke GmbH
| Veröffentlicht | Auftrag | Wert |
|---|---|---|
| 20.10.2025 | Stromlieferung an die Sprinkenhof GmbH LZ 01.01.26 bis 31.12.28 | 1.664.000 Euro |
| 18.09.2025 | Ökostromlieferung (Vollstromversorgung) inklusive eines Strombilanzkreismanagements für alle Abnahmestellen de | 75.000.000 Euro |
Alle öffentlichen Aufträge von Hamburger Energiewerke GmbH
Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung
- BEW Berliner Energie und Wärme GmbH 11
- YADOS GmbH 2
- ENGIE Deutschland GmbH 2
- enercity Contracting Nord GmbH 1
- Geothermie Neubrandenburg GmbH 1
- HEKUMA Ingenieurgesellschaft mbH 1
- Wunderlich GmbH & Co. KG 1
- Karl Bachl Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG 1
- PORR GmbH & Co KGaA, Industriestraße 9, 83404 Ainring 1
- P-Systems GmbH 1
Gleiche CPV-Gruppe (09323…), letzte 18 Monate.
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EU-weit · Baden-Württemberg · Offenes VerfahrenFrist 2026-11-19, noch 18 Tage
Fragen zu diesem Zuschlag
Wer hat den Auftrag bekommen?
Hamburger Energiewerke GmbH.
Wie hoch war der Auftragswert?
Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.
Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?
Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.
Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?
Unter „Jetzt offen“ weiter unten.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Quellen
- Zuschlagsbekanntmachung: TED, Amtsblatt der Europäischen Union
- Leistungsbezeichnungen: CPV 2008, Verordnung (EG) Nr. 213/2008
Zitieren: „Zuschlag: Fernwärmeliefervertrag für die Dienstgebäude in Hamburg“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/fernwaermeliefervertrag-fuer-die-dienstgebaeude-in-hamburg-z84710-2026, Stand 01.11.2026.