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Zuschlag

FFH-Insektenmonitoring 2025-2030

Den Zuschlag für „FFH-Insektenmonitoring 2025-2030“ hat biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH erhalten, zusammen mit 5 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Landesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/Dienstleistungen im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 16.10.2025. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 257.000 Euro.

Zuschlag anbiota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH
Ohne Namensnennung5 Einzelunternehmen (aus Datenschutzgründen nicht genannt)
Auftragswert257.000 Euro
VergabestelleLandesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/Dienstleistungen
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV90711500 Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags16.10.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
25.02.2026Kartierung und Überprüfung der gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg - Vorpomm45.700 Euro
25.02.2026Erfolgskontrolle von Renaturierungsprojekten an Fließgewässern im Amtsgebiet StALU MM -2026–
05.02.2026Monitoring Fließgewässer Makrozoobenthos 2026 bis 2028200.600 Euro
06.01.2026Entwicklung und Durchführung des Monitorings der AUKM Moorschonende Stauhaltung377.305 Euro
14.10.2025Neukartierung Strukturgüte an Fließgewässern im Amtsgebiet StALU MM- 2025/202632.487 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (90711…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH und 5 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 257.000 Euro.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: FFH-Insektenmonitoring 2025-2030“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/ffh-insektenmonitoring-2025-2030-z679567-2025, Stand 01.11.2026.