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Zuschlag · Tiefbau und Straßenbau

Galabau BA 1 und 2

Den Zuschlag für „Galabau BA 1 und 2“ hat Gzimi Garten- und Landschaftsbau GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Große Kreisstadt Germering im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 29.07.2026. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 1.674.749 Euro.

Zuschlag anGzimi Garten- und Landschaftsbau GmbH
Auftragswert1.674.749 Euro
VergabestelleGroße Kreisstadt Germering
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartBauleistung
Leistung nach CPV45112720 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Sport- und Freizeitanlagen
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags29.07.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Gzimi Garten- und Landschaftsbau GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
23.09.2026DLR Standort Oberpfaffenhofen: Neubau Galileo Kompetenzzentrum, Landschaftsbauarbeiten (26-0092_B)664.650 Euro
20.05.2026Landschaftsbauarbeiten_rerl580.898 Euro
20.03.2026Landschaftsbauarbeiten880.748 Euro
23.02.2026Landschaftsbauarbeiten5.145.792 Euro
08.12.2025Tief- und Landschaftsbauarbeiten2.694.051 Euro
28.10.2025Landschaftsbauarbeiten, Dachsportplatz372.175 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von Gzimi Garten- und Landschaftsbau GmbH

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (45112…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: Ausschreibungen Tiefbau und Straßenbau

Alle offenen Ausschreibungen Tiefbau und Straßenbau · Neu veröffentlicht

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Gzimi Garten- und Landschaftsbau GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 1.674.749 Euro.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für Tiefbau und Straßenbau.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Galabau BA 1 und 2“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/galabau-ba-1-und-2-z525933-2026, Stand 01.11.2026.