Neurobird Ausschreibungen Wissen Passende Aufträge findenSuchen

Zuschlag · Gebäudereinigung

Gebäudereinigung

Den Zuschlag für „Gebäudereinigung“ hat GEG Gebäudedienste GmbH erhalten, zusammen mit 4 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Polizeipräsidium Mainz im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 24.11.2025. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anGEG Gebäudedienste GmbH
Weitere ZuschlagsempfängerB & F Gebäudereinigung GmbH, Klüh Cleaning GmbH
Ohne Namensnennung2 Einzelunternehmen (aus Datenschutzgründen nicht genannt)
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestellePolizeipräsidium Mainz
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Zuschlagsentscheidung07.11.2025
Bekanntmachung des Zuschlags24.11.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an GEG Gebäudedienste GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
07.07.2026Unterhaltsreinigung verschiedener Gebäude der Kreisstadt Homburg (Saar)–
12.05.2026Stadt Bruchköbel - Vergabe von Reinigungsleistungen für öffentliche Liegenschaften der Stadt Bruchköbel in dre–
02.03.2026Unterhaltsreinigung Betriebsstandorte in 79 Losen bundesweit–
23.01.2026890223002 - 25E0124 Reinigungsleistungen für Liegenschaften des Polizeipräsidiums Rheinpfalz–
05.12.202549EU/25 Unterhaltsreinigung von Verwaltungsgebäuden in 4 Losen–
10.11.2025Unterhalts-, Glas- und Jalousiereinigung sowie Lieferung von Verbrauchsmaterialien für den Standort D1 in St. –

Alle öffentlichen Aufträge von GEG Gebäudedienste GmbH

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (90911…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: Ausschreibungen Gebäudereinigung

Alle offenen Ausschreibungen Gebäudereinigung · Neu veröffentlicht

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

GEG Gebäudedienste GmbH und 4 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für Gebäudereinigung.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Gebäudereinigung“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/gebaeudereinigung-z779167-2025, Stand 01.11.2026.