Neurobird Ausschreibungen Wissen Passende Aufträge findenSuchen

Zuschlag

Gutachten Korrekturfaktor nach § 44 Abs. 2 PostG

Den Zuschlag für „Gutachten Korrekturfaktor nach § 44 Abs. 2 PostG“ hat Frontier Economics Ltd erhalten. Vergeben hat ihn Bundesnetzagentur im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 09.02.2026. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 91.500 Euro.

Zuschlag anFrontier Economics Ltd
Auftragswert91.500 Euro
VergabestelleBundesnetzagentur
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags09.02.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Frontier Economics Ltd

VeröffentlichtAuftragWert
23.07.2026Evaluation des GSM-R-Förderprogramms238.500 Euro
21.04.2026Fachliche Beratung bei der Ausgestaltung eines Kapazitätsmechanismus für steuerbare Kapazitäten in Deutschland1.742.803 Euro
19.03.2026Gutachten zur Bestimmung der Zinssätze für Eisenbahninfrastrukturunternehmen inkl. Unterstützung der Stellungn151.500 Euro
09.02.2026Gutachten zur Durchführung eines Effizienzvergleiches für die Gasverteilnetzbetreiber–

Alle öffentlichen Aufträge von Frontier Economics Ltd

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Frontier Economics Ltd.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 91.500 Euro.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (79000…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Gutachten Korrekturfaktor nach § 44 Abs. 2 PostG“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/gutachten-korrekturfaktor-nach-44-abs-2-postg-z91035-2026, Stand 01.11.2026.