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Zuschlag

Hochauflösendes 3D-Röntgenmikroskop (Mikro-CT) für die Untersuchung integrierter Schaltkreise, Leiterplatten und weiterer Komponenten informationstechnischer Systeme

Den Zuschlag für „Hochauflösendes 3D-Röntgenmikroskop (Mikro-CT) für die Untersuchung integrierter Schaltkreise, Leiterplatten und weiterer Komponenten informationstechnischer Systeme“ hat Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 02.10.2025. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 2.669.718 Euro.

Zuschlag anCarl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH
Auftragswert2.669.718 Euro
VergabestelleBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
VerfahrenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33115100 CT-Scanner
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags02.10.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
21.10.2026173 - Upgrade Fluoreszenzmikroskop225.924 Euro
08.10.2026Super-Resolution-Mikroskop294.118 Euro
30.09.2026Konfokales-Laser-Scanning-Mikroskop–
04.09.2026Lieferung eines Rasterelektronenmikroskops mit EDX-System624 Euro
31.08.2026Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Rasterelektronenmikroskops–
25.08.2026Laser-Scanning-Mikroskop + Zusatzkomponenten–

Alle öffentlichen Aufträge von Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (33115…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 2.669.718 Euro.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Hochauflösendes 3D-Röntgenmikroskop (Mikro-CT) für die Untersuchung integrierter Schaltkreise, Leiterplatten und weiterer Komponenten informationstechnischer Systeme“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/hochaufloesendes-3d-roentgenmikroskop-mikro-ct-fuer-die-untersuchung-z646516-2025, Stand 01.11.2026.