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Zuschlag

Kaltgetränke div. LWL-Einrichtungen

Den Zuschlag für „Kaltgetränke div. LWL-Einrichtungen“ hat Getränke Krieger GmbH erhalten, zusammen mit 1 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Zentrale Einkaufskoordination im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 21.10.2025. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anGetränke Krieger GmbH
Ohne Namensnennung1 Einzelunternehmen (aus Datenschutzgründen nicht genannt)
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleZentrale Einkaufskoordination
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV15980000 Alkoholfreie Getränke
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags21.10.2025

Einordnung

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Getränke Krieger GmbH und 1 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Kaltgetränke div. LWL-Einrichtungen“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/kaltgetraenke-div-lwl-einrichtungen-z692380-2025, Stand 01.11.2026.