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Zuschlag

Kauf eines GCQTOF-Systems

Den Zuschlag für „Kauf eines GCQTOF-Systems“ hat Agilent Technologies Deutschland GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Max-Planck-Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 18.09.2025. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anAgilent Technologies Deutschland GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleMax-Planck-Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie
VerfahrenVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV38432210 Gaschromatografen
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags18.09.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an Agilent Technologies Deutschland GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
09.10.2026Kauf eines GC-MS/MS für das ILC SP234.000 Euro
30.09.2026Beschaffung von vier UHPLC-Systemen Agilent 1290 Infinity III–
28.09.2026Lieferung eines Gaschromatographen und Triple Quadrupol Massenspektrometer Gesamtsystems eines Herstellers ink116.653 Euro
18.09.2026Ultra-Hochleistungsflüssigkeitschromatograph mit Massenspektrometer (UHPLC-HRMS-System)–
08.09.2026Wartung von Laborgeräten, Los°8a - Photometer - Bek. verg. Auftrag–
03.09.2026LC-MS/MS-System–

Alle öffentlichen Aufträge von Agilent Technologies Deutschland GmbH

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Agilent Technologies Deutschland GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (38432…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Kauf eines GCQTOF-Systems“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/kauf-eines-gcqtof-systems-z611604-2025, Stand 01.11.2026.