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Zuschlag

Kommunikationsinstrument

Den Zuschlag für „Kommunikationsinstrument“ hat Alight Consulting GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Kliniken des Bezirks Oberbayern - Kommunalunternehmen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 24.08.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anAlight Consulting GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleKliniken des Bezirks Oberbayern - Kommunalunternehmen
VerfahrenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV48220000 Internet- und Intranet-Softwarepaket
Zuschlagsentscheidung06.08.2026
Bekanntmachung des Zuschlags24.08.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Alight Consulting GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
02.09.20253. RV-P–

Alle öffentlichen Aufträge von Alight Consulting GmbH

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Alight Consulting GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (48220…), letzte 18 Monate.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Kommunikationsinstrument“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/kommunikationsinstrument-z584058-2026, Stand 01.11.2026.