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Zuschlag

Lieferung einer Beschallungsanlage

Den Zuschlag für „Lieferung einer Beschallungsanlage“ hat PIK AG erhalten, zusammen mit 1 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Stadt Leipzig im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 09.12.2025. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anPIK AG
Ohne Namensnennung1 Einzelunternehmen (aus Datenschutzgründen nicht genannt)
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleStadt Leipzig
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV48952000 Beschallungsanlagen
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags09.12.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an PIK AG

VeröffentlichtAuftragWert
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Alle öffentlichen Aufträge von PIK AG

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

PIK AG und 1 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Lieferung einer Beschallungsanlage“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/lieferung-einer-beschallungsanlage-z815974-2025, Stand 01.11.2026.