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Zuschlag

Lieferung von Erdgas für Liegenschaften des Ilm-Kreises

Den Zuschlag für „Lieferung von Erdgas für Liegenschaften des Ilm-Kreises“ hat Städtische Werke Borna GmbH erhalten, zusammen mit 1 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Landratsamt Ilm-Kreis im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 15.10.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anStädtische Werke Borna GmbH
Weitere ZuschlagsempfängerTEAG Thüringer Energie AG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleLandratsamt Ilm-Kreis
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV09100000 Brennstoffe
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags15.10.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Städtische Werke Borna GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
28.10.2026Ausschreibung zur Strombelieferung für die Stadt Angermünde im Lieferjahr 2027100.236 Euro
05.10.2026Strom- und Erdgasbelieferung der Stadt Tangerhütte für 2027 bis 2029–
10.07.2026Lieferung Erdgas Stadt Raguhn-Jeßnitz 2027-2028244.530 Euro
07.07.2026Lieferung Elektroenergie Stadt Hohenmölsen 2027-2028412.302 Euro
18.06.2026Lieferung Erdgas Hansestadt Salzwedel 2027 - 2028330.936 Euro
17.06.2026Lieferung Elektroenergie Hansestadt Salzwedel 2027 - 20281.028.540 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von Städtische Werke Borna GmbH

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (09100…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Städtische Werke Borna GmbH und 1 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Lieferung von Erdgas für Liegenschaften des Ilm-Kreises“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/lieferung-von-erdgas-fuer-liegenschaften-des-ilm-kreises-z713222-2026, Stand 01.11.2026.