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Zuschlag

Mediaplanung und Mediaeinkauf

Den Zuschlag für „Mediaplanung und Mediaeinkauf“ hat Mediaplus Germany GmbH & Co. KG erhalten, zusammen mit 1 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Presse- und Informationsamt der Bundesregierung im Nicht offenes Verfahren; bekannt gemacht am 03.11.2025. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anMediaplus Germany GmbH & Co. KG
Weitere Zuschlagsempfängeradd2 GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestellePresse- und Informationsamt der Bundesregierung
VerfahrenNicht offenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV79416000 Öffentlichkeitsarbeit
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags03.11.2025

Einordnung

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (79416…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Mediaplus Germany GmbH & Co. KG und 1 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Mediaplanung und Mediaeinkauf“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/mediaplanung-und-mediaeinkauf-z727142-2025, Stand 01.11.2026.