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Zuschlag

Medizinische Bildschirmarbeitsplätze

Den Zuschlag für „Medizinische Bildschirmarbeitsplätze“ hat ACL GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Universitätsklinikum Jena im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 05.10.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anACL GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleUniversitätsklinikum Jena
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33197000 Computerausrüstung für die Medizin
Zuschlagsentscheidung21.09.2026
Bekanntmachung des Zuschlags05.10.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an ACL GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
17.04.2026RV für die Lieferung und Rollout von Medical-PC´s–
15.04.2026PDMS-Hardware–

Alle öffentlichen Aufträge von ACL GmbH

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

ACL GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (33197…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Medizinische Bildschirmarbeitsplätze“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/medizinische-bildschirmarbeitsplaetze-z681819-2026, Stand 01.11.2026.