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Zuschlag

Mobile Sammlung und Entsorgung von Schadstoffen für den Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)

Den Zuschlag für „Mobile Sammlung und Entsorgung von Schadstoffen für den Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)“ hat Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG erhalten. Vergeben hat ihn Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 09.10.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anMeinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleAbfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags09.10.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG

VeröffentlichtAuftragWert
07.10.2026Übernahme, Nachtransport und stoffliche Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Flörsh–
29.01.2026Sammlung, Beförderung, Umladung und tlw. Verwertung von kommunalen Abfällen aus der Stadt Hochheim am Main–
13.01.2026Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen für den Abfallwirtschaftsverband Kreis Groß-Gerau–
31.10.2025Entsorgung von Abfällen inklusive Entsorgungsdienstleistungen557.776 Euro
28.10.2025Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen in der Gemeinde Bischofsheim–
18.09.2025Sammlung, Beförderung, Umladung und tlw. Verwertung von kommunalen Abfällen aus der Stadt Hochheim am Main–

Alle öffentlichen Aufträge von Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (90510…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Mobile Sammlung und Entsorgung von Schadstoffen für den Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/mobile-sammlung-und-entsorgung-von-schadstoffen-fuer-den-zweckverband-z698164-2026, Stand 01.11.2026.