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Zuschlag

Netzwerktechnik- und Security-Komponenten - Vergabe mit Herstellervorgabe

Den Zuschlag für „Netzwerktechnik- und Security-Komponenten - Vergabe mit Herstellervorgabe“ hat Computacenter AG & Co. oHG erhalten, zusammen mit 2 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 19.11.2025. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 189.400.000 Euro.

Zuschlag anComputacenter AG & Co. oHG
Weitere ZuschlagsempfängerBechtle GmbH, Ribbon Communications Germany GmbH
Auftragswert189.400.000 Euro
VergabestelleDeutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
VerfahrenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV32413100 Router für Netzwerke
Zuschlagsentscheidung09.10.2025
Bekanntmachung des Zuschlags19.11.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an Computacenter AG & Co. oHG

VeröffentlichtAuftragWert
30.10.2026Serverhardware für CaaS–
28.10.2026Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Instandhaltung von Cisco-Komponenten–
21.10.2026Rahmenvereinbarung München Cloud II–
16.10.2026IT-Unterstützungsleistungen im Infrastruktur-Umfeld–
08.10.2026ex-post: Rahmenvertrag Secrets und Privileged Access Management System–
02.10.20266#0004/Z33 Beschaffung von Access-Switchen inkl. Zubehör LOS 11.252.314 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von Computacenter AG & Co. oHG

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (32413…), letzte 18 Monate.

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Computacenter AG & Co. oHG und 2 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 189.400.000 Euro.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Netzwerktechnik- und Security-Komponenten - Vergabe mit Herstellervorgabe“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/netzwerktechnik-und-security-komponenten-vergabe-mit-herstellervorgabe-z766710-2025, Stand 01.11.2026.