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Zuschlag

Neubau eines dauerhaften Grundschul-Interimsgebäudes am Bildungspark Urfeld mit Folgenutzung

Den Zuschlag für „Neubau eines dauerhaften Grundschul-Interimsgebäudes am Bildungspark Urfeld mit Folgenutzung“ hat DERICHS u KONERTZ Baugesellschaft mbH u Co. KG erhalten. Vergeben hat ihn Stadt Wesseling im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 22.12.2025. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anDERICHS u KONERTZ Baugesellschaft mbH u Co. KG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleStadt Wesseling
VerfahrenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
LeistungsartBauleistung
Leistung nach CPV45214210 Bau von Grundschulen
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags22.12.2025

Einordnung

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Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

DERICHS u KONERTZ Baugesellschaft mbH u Co. KG.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Neubau eines dauerhaften Grundschul-Interimsgebäudes am Bildungspark Urfeld mit Folgenutzung“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/neubau-eines-dauerhaften-grundschul-interimsgebaeudes-am-bildungspark-z850754-2025, Stand 01.11.2026.