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Zuschlag · Hochbau und Rohbau

Neubau Senefelder-Schule Treuchtlingen

Den Zuschlag für „Neubau Senefelder-Schule Treuchtlingen“ hat Sauer Bau und Projektentwicklung GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Zweckverband Senefelder-Schule Treuchtlingen im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 20.07.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anSauer Bau und Projektentwicklung GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleZweckverband Senefelder-Schule Treuchtlingen
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartBauleistung
Leistung nach CPV45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags20.07.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Sauer Bau und Projektentwicklung GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
28.08.20260039 - Rottal-Inn Kliniken KU Eggenfelden - Neubau OP- und Intensivabteilung - Verbauarbeiten243.672 Euro
21.05.2026Erdarbeiten, Auftragsänderung Nr. 0153.547 Euro
13.05.2026Abbruch- und Erdarbeiten784.539 Euro
08.04.2026335 BENSZ - Neubau Schulzentrum Bad Endorf - 335-2120-02 Abbruchmaßnahmen363.044 Euro
10.03.2026Erdarbeiten107.758 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von Sauer Bau und Projektentwicklung GmbH

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (45111…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: Ausschreibungen Hochbau und Rohbau

Alle offenen Ausschreibungen Hochbau und Rohbau · Neu veröffentlicht

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Sauer Bau und Projektentwicklung GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für Hochbau und Rohbau.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Neubau Senefelder-Schule Treuchtlingen“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/neubau-senefelder-schule-treuchtlingen-z499361-2026, Stand 01.11.2026.