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Zuschlag

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wirtschaftsprüferleistungen für den Jahresabschluss 2026 (mit Verlängerungsoption bis 2029), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale (Vergabenummer VOEK 211-26)

Den Zuschlag für „Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wirtschaftsprüferleistungen für den Jahresabschluss 2026 (mit Verlängerungsoption bis 2029), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale (Vergabenummer VOEK 211-26)“ hat Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhalten. Vergeben hat ihn Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 06.10.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anBaker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleBundesanstalt für Immobilienaufgaben
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV72221000 Beratung im Bereich Unternehmensanalyse
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags06.10.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

VeröffentlichtAuftragWert
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17.07.2026Beratungsleistungen zur Jahresabschlussprüfung für die BDBOS–
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Alle öffentlichen Aufträge von Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (72221…), letzte 18 Monate.

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Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wirtschaftsprüferleistungen für den Jahresabschluss 2026 (mit Verlängerungsoption bis 2029), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale (Vergabenummer VOEK 211-26)“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/offenes-verfahren-eu-weit-zur-vergabe-von-wirtschaftsprueferleistungen-z688745-2026, Stand 01.11.2026.