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Zuschlag · Transport und Logistik

Postdienstleistungen für die Versendestelle nach § 299 Absatz 4 SGB V

Den Zuschlag für „Postdienstleistungen für die Versendestelle nach § 299 Absatz 4 SGB V“ hat PIN AG erhalten. Vergeben hat ihn Gemeinsamer Bundesausschuss im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 01.04.2026. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 1.100.000 Euro.

Zuschlag anPIN AG
Auftragswert1.100.000 Euro
VergabestelleGemeinsamer Bundesausschuss
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV64110000 Postdienste
Zuschlagsentscheidung30.03.2026
Bekanntmachung des Zuschlags01.04.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an PIN AG

VeröffentlichtAuftragWert
05.05.2026Briefbeförderung aus Zentraldruck für die AOK Nordost–
15.04.2026Rahmenvertragsschließung über die Erbringung von Kurierdienstfahrten im Großraum Hamburg–
23.12.2025Versand von Beitragsdokumenten–

Alle öffentlichen Aufträge von PIN AG

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (64110…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: Ausschreibungen Transport und Logistik

Alle offenen Ausschreibungen Transport und Logistik · Neu veröffentlicht

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

PIN AG.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 1.100.000 Euro.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für Transport und Logistik.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Postdienstleistungen für die Versendestelle nach § 299 Absatz 4 SGB V“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/postdienstleistungen-fuer-die-versendestelle-nach-299-absatz-4-sgb-v-z222629-2026, Stand 01.11.2026.