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Zuschlag

Rahmenvereinbarung Bankenaufsichtliche Anforderungen mit Fokus auf Compliance und nichtfinanzielle Risiken

Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung Bankenaufsichtliche Anforderungen mit Fokus auf Compliance und nichtfinanzielle Risiken“ hat BearingPoint GmbH erhalten, zusammen mit 4 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn NRW.BANK AöR im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 06.08.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anBearingPoint GmbH
Weitere Zuschlagsempfängerd-fine GmbH, KPMG AG WPG, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sapient GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleNRW.BANK AöR
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Zuschlagsentscheidung20.07.2026
Bekanntmachung des Zuschlags06.08.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an BearingPoint GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
22.10.2026Personalentwicklung: Training in der NRW.BANK, Los 1: Agiles Arbeiten, Arbeitsmethoden und -techniken1.300.000 Euro
09.09.2026Beratung und Weiterentwicklungsleistungen im Bereich Handelssysteme Front-/Middle-/Back-Office ("Summit")–
08.09.2026Prüfungs- und Beratungsleistungen Interne Revision und Non-Financial Risk, Los 2: Interne Revision - IT–
08.09.2026Prüfungs- und Beratungsleistungen Interne Revision und Non-Financial Risk, Los 4: Non-Financial Risk - Informa–
08.09.2026Prüfungs- und Beratungsleistungen Interne Revision und Non-Financial Risk, Los 1: Interne Revision - Operative–
31.08.2026Projektdienstleistungen IT-Bezug–

Alle öffentlichen Aufträge von BearingPoint GmbH

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

BearingPoint GmbH und 4 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (79000…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung Bankenaufsichtliche Anforderungen mit Fokus auf Compliance und nichtfinanzielle Risiken“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-bankenaufsichtliche-anforderungen-mit-fokus-auf-z544076-2026, Stand 01.11.2026.