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Zuschlag

Rahmenvereinbarung Bestatterwesen vom 01.08.2026 bis 31.07.2028

Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung Bestatterwesen vom 01.08.2026 bis 31.07.2028“ hat Junge Bestattungen GmbH erhalten, zusammen mit 1 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 24.07.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anJunge Bestattungen GmbH
Ohne Namensnennung1 Einzelunternehmen (aus Datenschutzgründen nicht genannt)
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleVergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV39296000 Bestattungsbedarf
Zuschlagsentscheidung08.07.2026
Bekanntmachung des Zuschlags24.07.2026

Einordnung

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VeröffentlichtAuftragWert
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Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Junge Bestattungen GmbH und 1 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung Bestatterwesen vom 01.08.2026 bis 31.07.2028“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-bestatterwesen-vom-01-08-2026-bis-31-07-2028-z512411-2026, Stand 01.11.2026.