Zuschlag
Rahmenvereinbarung Digitaler Medienspiegel
Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung Digitaler Medienspiegel“ hat cognita Deutschland GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 26.10.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.
| Zuschlag an | cognita Deutschland GmbH |
|---|---|
| Auftragswert | nicht veröffentlicht |
| Vergabestelle | Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei |
| Verfahren | Offenes Verfahren |
| Leistungsart | Dienstleistung |
| Leistung nach CPV | 75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung |
| Zuschlagsentscheidung | 30.09.2026 |
| Bekanntmachung des Zuschlags | 26.10.2026 |
Einordnung
- Für dieses Gewerk liegen noch zu wenige Zuschläge für einen Vergleich vor.
Wer bei dieser Leistung gewinnt
- SBS systems for business solutions GmbH 3
- enviacon GmbH 2
- BMEnet GmbH 2
- Dienstleistungskombinat „Menschen, Ideen, Räume“ GmbH 1
- cognita Deutschland GmbH 1
- Facility Care AG 1
- SecAnim GmbH 1
- T&A Consulting Private Limited 1
- GÖK Consulting GmbH 1
- Lohmeyer GmbH 1
Gleiche CPV-Gruppe (75110…), letzte 18 Monate.
Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen
- RV Change-Management, -Kommunikation und Weiterentwicklung der Unternehmenskultur
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
EU-weit · Baden-Württemberg · Offenes VerfahrenFrist 2026-11-09, noch 8 Tage
- Rathaus Essen, Porscheplatz 1, 45127 Essen. Rahmenvereinbarung - Begleitung der Betreuung der Veranstaltungstechnik
Vergabestelle nur mit Zugang sichtbar
national · Nordrhein-Westfalen · Öffentliche AusschreibungFrist 2026-11-10, noch 9 Tage
- Versicherungsdienstleistungen Gebäudemanagement Uelzen/Lüchow-Dannenberg gAöR
Vergabestelle nur mit Zugang sichtbar
EU-weit · Niedersachsen · Offenes VerfahrenFrist 2026-11-12, noch 11 Tage
Fragen zu diesem Zuschlag
Wer hat den Auftrag bekommen?
cognita Deutschland GmbH.
Wie hoch war der Auftragswert?
Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.
Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?
Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.
Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?
Unter „Jetzt offen“ weiter unten.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Quellen
- Zuschlagsbekanntmachung: TED, Amtsblatt der Europäischen Union
- Leistungsbezeichnungen: CPV 2008, Verordnung (EG) Nr. 213/2008
Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung Digitaler Medienspiegel“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-digitaler-medienspiegel-z739946-2026, Stand 01.11.2026.