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Zuschlag

Rahmenvereinbarung Digitaler Medienspiegel

Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung Digitaler Medienspiegel“ hat cognita Deutschland GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 26.10.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag ancognita Deutschland GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleDer Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
Zuschlagsentscheidung30.09.2026
Bekanntmachung des Zuschlags26.10.2026

Einordnung

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (75110…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

cognita Deutschland GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung Digitaler Medienspiegel“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-digitaler-medienspiegel-z739946-2026, Stand 01.11.2026.