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Zuschlag

Rahmenvereinbarung Firewallsysteme

Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung Firewallsysteme“ hat Controlware GmbH erhalten, zusammen mit 3 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 31.08.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anControlware GmbH
Weitere ZuschlagsempfängerBechtle GmbH & Co. KG IT-Systemhaus Darmstadt, Deutsche Telekom Security GmbH, Computacenter AG & Co. oHG
Auftragswertnicht veröffentlicht
Vergabestelleekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV32424000 Netzwerkinfrastruktur
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags31.08.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Controlware GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
01.10.2026Netzwerkservice 20261.000 Euro
16.09.2026Beschaffung einer zentralen Application Delivery-, Loadbalancing- und Web Application Firewall-Lösung–
27.08.2026ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Fortinet9.350.000 Euro
24.08.2026Kauf und Wartung von Serverhardware des Herstellers Infoblox, Wartung 36 Monate338 Euro
06.08.2026Rahmenvertrag Beschaffung, Service und Wartung von CISCO Netzwerkkomponenten3.250.000 Euro
21.07.2026Netzwerk-Rahmenvereinbarungen 2026_LfSt–

Alle öffentlichen Aufträge von Controlware GmbH

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (32424…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Controlware GmbH und 3 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung Firewallsysteme“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-firewallsysteme-z598038-2026, Stand 01.11.2026.