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Zuschlag

Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von ATWS

Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von ATWS“ hat Schweizer Electronic AG erhalten, zusammen mit 1 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn DB Fahrwegdienste GmbH (Bukr 5G) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 24.11.2025. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anSchweizer Electronic AG
Weitere ZuschlagsempfängerZöllner Signal GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleDB Fahrwegdienste GmbH (Bukr 5G)
VerfahrenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV31521310 Warnleuchten
Zuschlagsentscheidung08.09.2025
Bekanntmachung des Zuschlags24.11.2025

Einordnung

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Schweizer Electronic AG und 1 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (31521…), letzte 18 Monate.

(1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

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Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von ATWS“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-fuer-die-beschaffung-von-atws-z778058-2025, Stand 01.11.2026.