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Zuschlag

Rahmenvereinbarung für Verbrauchs- und Verschleißmaterial für Drucker

Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung für Verbrauchs- und Verschleißmaterial für Drucker“ hat MUP Bürohandels GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 15.07.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anMUP Bürohandels GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV30125100 Tonerpatronen
Zuschlagsentscheidung01.07.2026
Bekanntmachung des Zuschlags15.07.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an MUP Bürohandels GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
20.10.2026Rahmenvereinbarung zur Lieferung von IT-Bedarfsartikeln, Zubehör und Druckerverbrauchsmaterial–
25.08.2026Rahmenvertrag-Magnetbandkassetten-2026–
02.07.2026Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kleininventar für das Büro–
02.06.2026Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Büromaterial–
20.05.2026Abschluss eines Rahmenvertrages für Audio/Video-Equipment am Schnittplatz–
22.04.2026Los 1: Büromaterial sowie Los 2: Hängehefter283.266 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von MUP Bürohandels GmbH

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

MUP Bürohandels GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (30125…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung für Verbrauchs- und Verschleißmaterial für Drucker“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-fuer-verbrauchs-und-verschleissmaterial-fuer-drucker-z489826-2026, Stand 01.11.2026.