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Zuschlag

Rahmenvereinbarung Laborverbrauchsmaterialien

Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung Laborverbrauchsmaterialien“ hat Th. Geyer GmbH & Co. KG erhalten. Vergeben hat ihn Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 07.01.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anTh. Geyer GmbH & Co. KG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleBundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33793000 Glaswaren für Laboratorien
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags07.01.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Th. Geyer GmbH & Co. KG

VeröffentlichtAuftragWert
26.08.2026Rahmenvertrag zur Lieferung von Chemikalien und Labormaterialien3.800.000 Euro
29.05.2026Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Chemikalien für Laboratorien des TLUBN–
15.05.2026Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterialien für Laboratorien63.782 Euro
24.03.2026Rahmenvertrag zur Lieferung von Kunststoff- und Glasartikeln für den Laborbedarf–
23.01.2026Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Chemikalien für Laboratorien des TLUBN–
07.01.2026Rahmenvereinbarung Laborchemikalien–

Alle öffentlichen Aufträge von Th. Geyer GmbH & Co. KG

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Th. Geyer GmbH & Co. KG.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (33793…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung Laborverbrauchsmaterialien“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-laborverbrauchsmaterialien-z6017-2026, Stand 01.11.2026.