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Zuschlag

Rahmenvereinbarung Marketing-Dienstleistungen

Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung Marketing-Dienstleistungen“ hat FAKTOR 3 AG erhalten. Vergeben hat ihn Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 15.07.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anFAKTOR 3 AG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleVerwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg
VerfahrenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV79341100 Werbeberatung
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags15.07.2026

Einordnung

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

FAKTOR 3 AG.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (79341…), letzte 18 Monate.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung Marketing-Dienstleistungen“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-marketing-dienstleistungen-z489360-2026, Stand 03.11.2026.