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Zuschlag

Rahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung (4 Lose)

Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung (4 Lose)“ hat Telekom Deutschland GmbH erhalten, zusammen mit 1 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 30.07.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anTelekom Deutschland GmbH
Weitere ZuschlagsempfängerVodafone GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleLand Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV64212000 Mobiltelefondienste
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags30.07.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Telekom Deutschland GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
30.10.2026Harburg (Schwaben) - Vergabe Breitband–
29.10.2026Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt - Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Auf1.065.055 Euro
29.10.2026Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes 851.923 Euro
29.10.2026Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes 560.681 Euro
28.10.2026Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen eines Betreibermodells in der Stadt Solingen–
28.10.2026Rahmenvertrag (RV) zur Beschaffung von Tablets und Smartphones inklusive Zubehör und Services–

Alle öffentlichen Aufträge von Telekom Deutschland GmbH

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (64212…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Telekom Deutschland GmbH und 1 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung (4 Lose)“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-mobilfunk-fuer-die-landesverwaltung-4-lose-z528759-2026, Stand 01.11.2026.