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Zuschlag

Rahmenvereinbarung Ölbindemittel

Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung Ölbindemittel“ hat QUAMBUSCH PROTECT GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 22.04.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anQUAMBUSCH PROTECT GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleBundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV39812400 Ölbindemittel
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags22.04.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an QUAMBUSCH PROTECT GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
03.12.2025Kauf eines Wechselladerfahrzeug, Abrollbehälter und Transportboxen für den Landkreis Potsdam-Mittelmark–

Alle öffentlichen Aufträge von QUAMBUSCH PROTECT GmbH

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

QUAMBUSCH PROTECT GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung Ölbindemittel“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-oelbindemittel-z273174-2026, Stand 01.11.2026.