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Zuschlag

Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstfahrzeugen der Oberklasse und der Oberen Mittelklasse

Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstfahrzeugen der Oberklasse und der Oberen Mittelklasse“ hat AUDI AG erhalten, zusammen mit 3 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Landesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/Dienstleistungen im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 18.12.2025. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anAUDI AG
Weitere ZuschlagsempfängerBMW AG, Volkswagen Leasing GmbH, Mercedes-Benz Leasing GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleLandesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/Dienstleistungen
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV34111000 Kombiwagen und Limousinen
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags18.12.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an AUDI AG

VeröffentlichtAuftragWert
17.06.2026PolBln 099_26 EU NEWA adäquate Begleitfahrzeuge AUDI–
27.05.2026Leasing von Einsatzfahrzeugen für die Vollzugspolizei des Saarlandes–
28.04.2026Beschaffung von Dienstfahrzeugen für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen–
12.01.2026Behördenleiterfahrzeuge (Leasing)–
12.01.2026Behördenleiterfahrzeuge (Leasing)–
19.09.2025Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstkraftfahrzeugen–

Alle öffentlichen Aufträge von AUDI AG

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

AUDI AG und 3 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (34111…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstfahrzeugen der Oberklasse und der Oberen Mittelklasse“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-ueber-das-leasing-von-dienstfahrzeugen-der-z842348-2025, Stand 01.11.2026.