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Zuschlag · Transport und Logistik

Rahmenvereinbarung über die Beförderung von Schülern mit Behinderungen

Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung über die Beförderung von Schülern mit Behinderungen“ hat Malteser Hilfsdienst gGmbH Bezirksgeschäftsstelle Magdeburg erhalten, zusammen mit 4 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Team Vergabe Lieferungen/Dienstleistungen im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 26.06.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anMalteser Hilfsdienst gGmbH Bezirksgeschäftsstelle Magdeburg
Weitere ZuschlagsempfängerReise und Touristik Service GmbH
Ohne Namensnennung3 Einzelunternehmen (aus Datenschutzgründen nicht genannt)
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleTeam Vergabe Lieferungen/Dienstleistungen
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags26.06.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Malteser Hilfsdienst gGmbH Bezirksgeschäftsstelle Magdeburg

VeröffentlichtAuftragWert
26.06.2026Rahmenvereinbarung über die Beförderung von Förderschulkindern–

Alle öffentlichen Aufträge von Malteser Hilfsdienst gGmbH Bezirksgeschäftsstelle Magdeburg

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (60130…), letzte 18 Monate.

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Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Malteser Hilfsdienst gGmbH Bezirksgeschäftsstelle Magdeburg und 4 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für Transport und Logistik.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung über die Beförderung von Schülern mit Behinderungen“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-ueber-die-befoerderung-von-schuelern-mit-z440612-2026, Stand 01.11.2026.