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Zuschlag

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von iPadOS-Tablets inkl. Zubehör

Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung über die Lieferung von iPadOS-Tablets inkl. Zubehör“ hat CANCOM GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Freie und Hansestadt Hamburg vertreten durch Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 22.12.2025. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anCANCOM GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleFreie und Hansestadt Hamburg vertreten durch Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags22.12.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an CANCOM GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
30.10.2026Laptoptaschen und Laptoprucksäcke–
28.10.2026VMWare Speicher inkl. Support519.459 Euro
23.10.2026Lieferung und Bereitstellung von Apple-Geräten für die Schulen645.697 Euro
22.10.2026Austausch/Erneuerung VxRail-Cluster einschl. Backup-Storage einschl. Systemservicevertrag435.851 Euro
22.10.2026Microsoft Enterprise Agreement–
20.10.2026Neubeschaffung IT-Erstausstattung Fachinformatiker JBS-Schule Memmingen318.815 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von CANCOM GmbH

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

CANCOM GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (30210…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von iPadOS-Tablets inkl. Zubehör“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-ueber-die-lieferung-von-ipados-tablets-inkl-zubehoer-z850466-2025, Stand 01.11.2026.