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Zuschlag

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Toiletten- und Handtuchpapier

Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Toiletten- und Handtuchpapier“ hat Kurt Müller GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 05.10.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anKurt Müller GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleHeinrich-Heine-Universität Düsseldorf
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33760000 Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags05.10.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Kurt Müller GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
08.10.2026Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygienematerial und Hygienematerialspendern sowie über die Wartung von Hy1.427.322 Euro
02.09.2026RV 143 Hygiene- und Haushaltsartikel–
09.06.2026Rahmenvereinbarung Lieferung von Verbrauchsmaterial für Sanitärräume und Bereitstellung von Leihspendern und L–
16.12.2025Rahmenvereinbarung über Lieferung, Montage und Erstbefüllung von Hygienespendersystemen (Kimberly Clark) sowie279.514 Euro
20.11.2025Hygienepapier für die RWTH Aachen University–

Alle öffentlichen Aufträge von Kurt Müller GmbH

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (33760…), letzte 18 Monate.

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Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Kurt Müller GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Toiletten- und Handtuchpapier“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-ueber-die-lieferung-von-toiletten-und-handtuchpapier-z685274-2026, Stand 01.11.2026.