Zuschlag
Rahmenvereinbarung über Einkaufsdienstleistungen für medizinischen und pflegerischen Sachbedarf, Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf (Betriebsmittel), Laborbedarf, Investitionsgüter und Arzneimittel
Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung über Einkaufsdienstleistungen für medizinischen und pflegerischen Sachbedarf, Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf (Betriebsmittel), Laborbedarf, Investitionsgüter und Arzneimittel“ hat Sana Einkauf & Logistik GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Städtisches Klinikum Dessau / Verwaltungsmanagement - Einkauf im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 07.09.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.
| Zuschlag an | Sana Einkauf & Logistik GmbH |
|---|---|
| Auftragswert | nicht veröffentlicht |
| Vergabestelle | Städtisches Klinikum Dessau / Verwaltungsmanagement - Einkauf |
| Verfahren | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
| Leistungsart | Dienstleistung |
| Leistung nach CPV | 79418000 Beschaffungsberatung |
| Zuschlagsentscheidung | nicht veröffentlicht |
| Bekanntmachung des Zuschlags | 07.09.2026 |
Einordnung
- Sana Einkauf & Logistik GmbH hat in den letzten 18 Monaten 5 Zuschläge auf TED erhalten.
Weitere Zuschläge an Sana Einkauf & Logistik GmbH
Alle öffentlichen Aufträge von Sana Einkauf & Logistik GmbH
Wer bei dieser Leistung gewinnt
- Sana Einkauf & Logistik GmbH 4
- MT-Consult GmbH 1
- clinicpartner eG 1
Gleiche CPV-Gruppe (79418…), letzte 18 Monate.
Fragen zu diesem Zuschlag
Wer hat den Auftrag bekommen?
Sana Einkauf & Logistik GmbH.
Wie hoch war der Auftragswert?
Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.
Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?
Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.
Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?
Unter „Jetzt offen“ weiter unten.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Quellen
- Zuschlagsbekanntmachung: TED, Amtsblatt der Europäischen Union
- Leistungsbezeichnungen: CPV 2008, Verordnung (EG) Nr. 213/2008
Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung über Einkaufsdienstleistungen für medizinischen und pflegerischen Sachbedarf, Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf (Betriebsmittel), Laborbedarf, Investitionsgüter und Arzneimittel“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-ueber-einkaufsdienstleistungen-fuer-medizinischen-z613698-2026, Stand 01.11.2026.