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Zuschlag · IT und Software

Rahmenvereinbarung über Microsoft-Lizenzen für die EVL GmbH & Co. KG - Los 1

Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung über Microsoft-Lizenzen für die EVL GmbH & Co. KG - Los 1“ hat Wiresoft AG erhalten. Vergeben hat ihn Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 12.01.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anWiresoft AG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleInformationsverarbeitung Leverkusen GmbH
VerfahrenVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zuschlagsentscheidung17.12.2025
Bekanntmachung des Zuschlags12.01.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Wiresoft AG

VeröffentlichtAuftragWert
26.03.2026Beschaffung von Microsoft Office Lizenzen für 3 Jahre Vertragslaufzeit68.008 Euro
12.01.2026Rahmenvereinbarung über Microsoft-Lizenzen für die Stadt Leverkusen - Los 1–
03.12.2025Beschaffung Microsoft Office 2024 Volumenlizenzen–
01.12.2025Gebrauchte Microsoft Office Lizenzen Oberschwabenklinik gGmbH1.000 Euro
27.11.2025Lieferung von Microsoft Office Lizenzen102.700 Euro
31.10.20251000 Office Lizenzen - Lieferung107.029 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von Wiresoft AG

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (48000…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: Ausschreibungen IT und Software

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Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Wiresoft AG.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für IT und Software.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung über Microsoft-Lizenzen für die EVL GmbH & Co. KG - Los 1“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-ueber-microsoft-lizenzen-fuer-die-evl-gmbh-co-kg-los-z14954-2026, Stand 01.11.2026.