Neurobird Ausschreibungen Wissen Passende Aufträge findenSuchen

Zuschlag

Rahmenvereinbarung über Paketdienstleistungen für das Logistik Zentrum Niedersachsen am Standort Hann. Münden

Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung über Paketdienstleistungen für das Logistik Zentrum Niedersachsen am Standort Hann. Münden“ hat Deutsche Post AG erhalten. Vergeben hat ihn Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 04.08.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anDeutsche Post AG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV64113000 Paketpostdienste
Zuschlagsentscheidung31.07.2026
Bekanntmachung des Zuschlags04.08.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Deutsche Post AG

VeröffentlichtAuftragWert
26.10.2026Beförderung von Paketen für teilnehmende sächs. Justizdienststellen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau–
14.10.2026BüvA_Mailingprogramm Kinder- und Jugendgesundheit - Versand–
08.10.2026Vergabe von Postdienstleistungen–
05.10.2026Bundesweiter Rückversand der Wahlbriefe zur Oberbürgermeisterwahl 2027 in der Stadt Leipzig–
14.09.2026Postdienstleistung, Abholung und Zustellung von Briefpost national, international, PZA–
07.09.2026HA25008 Postdienstleistungen–

Alle öffentlichen Aufträge von Deutsche Post AG

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (64113…), letzte 18 Monate.

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Deutsche Post AG.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung über Paketdienstleistungen für das Logistik Zentrum Niedersachsen am Standort Hann. Münden“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-ueber-paketdienstleistungen-fuer-das-logistik-z537433-2026, Stand 01.11.2026.