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Zuschlag

Rahmenvereinbarung Übernahme und Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen

Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung Übernahme und Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen“ hat OTTO DÖRNER Entsorgung GmbH erhalten, zusammen mit 1 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Zweckverband Ostholstein im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 09.01.2026. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 342.000 Euro.

Zuschlag anOTTO DÖRNER Entsorgung GmbH
Weitere ZuschlagsempfängerGollan Recycling GmbH
Auftragswert342.000 Euro
VergabestelleZweckverband Ostholstein
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags09.01.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an OTTO DÖRNER Entsorgung GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
19.05.2026Beschaffung nach VgV; Verwertung von Altholz der Kategorien A I - III (ASN 17 02 01) und A IV (ASN 17 02 04*)–
15.05.2026RV Entsorgung überwiegend gefährlicher Abfälle–
15.12.2025Dienstleistungsrahmenvertrag über den regelmäßig wiederkehrenden Entsorgungsbedarf von diversen Abfällen für H–
17.11.2025Übernahme, Transport und Entsorgung von Abfällen der Recyclinghöfe in den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stor–
29.09.2025Winterdienstleistungen auf Fahrbahnen und Busbuchten–

Alle öffentlichen Aufträge von OTTO DÖRNER Entsorgung GmbH

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (90500…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

OTTO DÖRNER Entsorgung GmbH und 1 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 342.000 Euro.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung Übernahme und Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-uebernahme-und-verwertung-von-gemischten-bau-und-z14635-2026, Stand 01.11.2026.