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Zuschlag

Rahmenvereinbarung zu Fällmitteln

Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung zu Fällmitteln“ hat Kemira Chemicals Germany GmbH erhalten, zusammen mit 2 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 11.05.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anKemira Chemicals Germany GmbH
Weitere ZuschlagsempfängerFerro Duo GmbH, Alucom AG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleStEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV24962000 Chemikalien für die Wasseraufbereitung
Zuschlagsentscheidung07.01.2026
Bekanntmachung des Zuschlags11.05.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Kemira Chemicals Germany GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
20.10.2026Rahmenvertrag bzgl. der Lieferung von Fällungsmitteln für die Düsseldorfer Klärwerke 2027-2030–
20.10.2026Fällmittel 2027228.600 Euro
18.06.2026Lieferung von Fällmitteln zur Kläranlage Erkelenz-Mitte37.158 Euro
16.04.2026GI - Lieferung und Einsatzoptimierung von polymeren Flockungsmitteln–
30.03.2026Lieferung von Eisen(II)chloridlösung–
10.02.2026Lieferung von Stoffen zur Wasseraufbereitung / Eisen(III)-chloridsalzlösung503.780 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von Kemira Chemicals Germany GmbH

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Kemira Chemicals Germany GmbH und 2 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (24962…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung zu Fällmitteln“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-zu-faellmitteln-z319497-2026, Stand 01.11.2026.