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Zuschlag · IT und Software

Rahmenvereinbarung zum Bezug von Blade-Systemen

Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung zum Bezug von Blade-Systemen“ hat ACP IT Solutions GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 10.04.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anACP IT Solutions GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleLand Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags10.04.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an ACP IT Solutions GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
20.10.2026Rahmenvereinbarung Industrieserver inkl. Roll-Out und Roll-In Leistungen–
15.10.2026Erweiterung Pure Storage–
09.10.2026Wartung Hardware und Virtualisierungsumgebung im LHW248.640 Euro
01.10.2026Rahmenvereinbarung (RV) über Arbeitnehmerüberlassung in 29 Losen (EU)–
29.09.2026Beschaffung einer Modular-Data-Center-Lösung (Hauptspeicher- und Backupsystem), inkl. Wartungsleistungen für 62.058.061 Euro
15.09.2026M365 Lizenzen–

Alle öffentlichen Aufträge von ACP IT Solutions GmbH

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (30210…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: Ausschreibungen IT und Software

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Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

ACP IT Solutions GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für IT und Software.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung zum Bezug von Blade-Systemen“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-zum-bezug-von-blade-systemen-z247107-2026, Stand 01.11.2026.