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Zuschlag

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromaterial und Papier

Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromaterial und Papier“ hat allpremio Handel GmbH erhalten, zusammen mit 1 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Landeshauptstadt Saarbrücken, Hauptamt im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 26.01.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anallpremio Handel GmbH
Weitere ZuschlagsempfängerStreit Service & Solution GmbH & Co. KG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleLandeshauptstadt Saarbrücken, Hauptamt
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV30192700 Büromaterial
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags26.01.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an allpremio Handel GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
11.06.2026Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Büroverbrauchsmaterial für den Geschäftsbereich des StMELF–
10.06.2026Büro- und Geschäftsbedarf Neuausschreibung–
09.12.2025Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromaterial GB StMUV121.168 Euro
04.12.2025Rahmenvereinbarungen über Lieferung von Büroverbrauchsmaterialien und Bewirtungsartikeln–
02.12.2025Abschluss eines Rahmenvertrags für die Beschaffung des Büromaterials504 Euro
19.11.2025Rahmenliefervertrag Büromaterial (03/FI-AD/2025)147.347 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von allpremio Handel GmbH

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (30192…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

allpremio Handel GmbH und 1 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromaterial und Papier“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-zur-lieferung-von-bueromaterial-und-papier-z57171-2026, Stand 01.11.2026.