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Zuschlag

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Streusalz für den Winterdienst 2025/2026

Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Streusalz für den Winterdienst 2025/2026“ hat Deutscher Straßen-Dienst GmbH erhalten, zusammen mit 1 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Landeshauptstadt Dresden, GB Umwelt und Klima, Recht und Ordnung, RB Zentrale Technische Dienstleistungen im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 12.09.2025. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anDeutscher Straßen-Dienst GmbH
Weitere ZuschlagsempfängerSüdwestdeutsche Salzwerke
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleLandeshauptstadt Dresden, GB Umwelt und Klima, Recht und Ordnung, RB Zentrale Technische Dienstleistungen
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV14430000 Siedesalz und reines Natriumchlorid
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags12.09.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an Deutscher Straßen-Dienst GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
23.10.2026Rahmenvereinbarung Auftausalz für die Winterdienstsaison 2026/2027 mit optionaler Verlängerung für die Winterd–
21.10.2026Lieferung von Streu- bzw. Tausalz Natriumchlorid (NaCl) für den Osnabrücker ServiceBetrieb313.500 Euro
01.10.2026Lieferung von Tausalz im Bedarfsbezug von Hessen Mobil 2026-2028–
30.09.2026RV Lieferung von Magnesiumchlorid Lösung 2026-2027–
30.09.2026Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Auftausalz für die Wintersaison 2026 / 2027–
29.09.2026Lieferung von Auftausalz für den Winterdienst an die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, Regionalbere–

Alle öffentlichen Aufträge von Deutscher Straßen-Dienst GmbH

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Deutscher Straßen-Dienst GmbH und 1 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Streusalz für den Winterdienst 2025/2026“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-zur-lieferung-von-streusalz-fuer-den-winterdienst-z596621-2025, Stand 01.11.2026.