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Zuschlag

Rahmenvertrag zur Lieferung von Heizöl, DIN 51603-1 EL schwefelarm

Den Zuschlag für „Rahmenvertrag zur Lieferung von Heizöl, DIN 51603-1 EL schwefelarm“ hat A. Roth GmbH & Co.KG erhalten. Vergeben hat ihn Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 14.09.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anA. Roth GmbH & Co.KG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleLandeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV09135110 Schwefelarme brennbare Öle
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags14.09.2026

Einordnung

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

A. Roth GmbH & Co.KG.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (09135…), letzte 18 Monate.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvertrag zur Lieferung von Heizöl, DIN 51603-1 EL schwefelarm“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvertrag-zur-lieferung-von-heizoel-din-51603-1-el-schwefelarm-z629307-2026, Stand 01.11.2026.