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Zuschlag · Gebäudereinigung

Reinigungsdienstleistungen an verschiedenen Schulen im Landkreis Mayen-Koblenz

Den Zuschlag für „Reinigungsdienstleistungen an verschiedenen Schulen im Landkreis Mayen-Koblenz“ hat Winkels Servicegesellschaft mbH erhalten, zusammen mit 1 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Kreisverwaltung Mayen-Koblenz im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 16.02.2026. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 106.497 Euro.

Zuschlag anWinkels Servicegesellschaft mbH
Weitere ZuschlagsempfängerGies Dienstleistungen GmbH
Auftragswert106.497 Euro
VergabestelleKreisverwaltung Mayen-Koblenz
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV90911200 Gebäudereinigung
Zuschlagsentscheidung22.01.2026
Bekanntmachung des Zuschlags16.02.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Winkels Servicegesellschaft mbH

VeröffentlichtAuftragWert
20.10.2026Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistun–
19.10.2026Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistun–
14.10.2026Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen für verschiedene Liegenschaften der Stadt MG674.702 Euro
13.08.2026Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen für 4 Bundeslieg656.070 Euro
10.07.2026Laufende Unterhaltsreinigung und optionale Sonder- und Grundreinigung auf Abruf für zwei Objekte694.878 Euro
11.03.2026Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistun–

Alle öffentlichen Aufträge von Winkels Servicegesellschaft mbH

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (90911…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: Ausschreibungen Gebäudereinigung

Alle offenen Ausschreibungen Gebäudereinigung · Neu veröffentlicht

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Winkels Servicegesellschaft mbH und 1 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 106.497 Euro.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für Gebäudereinigung.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Reinigungsdienstleistungen an verschiedenen Schulen im Landkreis Mayen-Koblenz“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/reinigungsdienstleistungen-an-verschiedenen-schulen-im-landkreis-mayen-z109604-2026, Stand 01.11.2026.