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Zuschlag

Sachverständigenprüfung von Lüftungsanlagen

Den Zuschlag für „Sachverständigenprüfung von Lüftungsanlagen“ hat TÜV Rheinland Industrie Service GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Universität Leipzig im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 15.06.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anTÜV Rheinland Industrie Service GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleUniversität Leipzig
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV71315410 Belüftungssysteminspektion
Zuschlagsentscheidung29.05.2026
Bekanntmachung des Zuschlags15.06.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an TÜV Rheinland Industrie Service GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
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29.07.2026Durchführung wiederkehrender Prüfungen der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel103.130 Euro
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13.07.2026Sachverständigen TÜV-Prüfungen für elektrische Anlagen–

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Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (71315…), letzte 18 Monate.

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Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Sachverständigenprüfung von Lüftungsanlagen“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/sachverstaendigenpruefung-von-lueftungsanlagen-z408916-2026, Stand 01.11.2026.