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Zuschlag

Sammlung, Beförderung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Erzgebirgskreis ab 2027

Den Zuschlag für „Sammlung, Beförderung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Erzgebirgskreis ab 2027“ hat Veolia Umweltservice Ost GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 24.08.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anVeolia Umweltservice Ost GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleZweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags24.08.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Veolia Umweltservice Ost GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
29.10.2026Verwertung von Altholz–
14.10.2026Übernahme und Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen–
25.08.2026Durchführung der Straßenreinigung und Straßenablaufreinigung in der Stadt Görlitz2.173.363 Euro
31.07.2026Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet1.075.000 Euro
30.07.2026Sammlung und Transport von Papierabfällen im Verbandsgebiet12.218.200 Euro
29.07.2026Mobile Sammlung, Beförderung und Verwertung/Beseitigung von gefährlichen Abfällen484.100 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von Veolia Umweltservice Ost GmbH

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (90520…), letzte 18 Monate.

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Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Veolia Umweltservice Ost GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Sammlung, Beförderung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Erzgebirgskreis ab 2027“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/sammlung-befoerderung-und-entsorgung-von-gefaehrlichen-abfaellen-aus-z582064-2026, Stand 01.11.2026.