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Zuschlag · Transport und Logistik

Schülerbeförderung zu landkreiseigenen Einrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis

Den Zuschlag für „Schülerbeförderung zu landkreiseigenen Einrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis“ hat Köhler-Transfer GmbH & Co. KG erhalten, zusammen mit 2 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 01.09.2026. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 1.002.936 Euro.

Zuschlag anKöhler-Transfer GmbH & Co. KG
Weitere ZuschlagsempfängerHubert Paul GmbH
Ohne Namensnennung1 Einzelunternehmen (aus Datenschutzgründen nicht genannt)
Auftragswert1.002.936 Euro
VergabestelleLandkreis Neckar-Odenwald-Kreis
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags01.09.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Köhler-Transfer GmbH & Co. KG

VeröffentlichtAuftragWert
27.10.2026Kurzfristig notwendige Vergabe von Schülerbeförderungsleistungen für das SJ 26/27 - 6 Lose55.045 Euro
15.10.2026Beförderung von Schülerinnen, Schülern und Schulkindergartenkindern der Lindenparkschule Heilbronn Staatliches–
17.08.2026Vergabe von Fahrdiensten für die Schülerbeförderung–
06.08.2026Schülerbeförderung Landkreis Goslar 2026-2030–
31.07.2026Landkreis Ortenaukreis-EU-weite Vergabe v. Leistungen im freigestellten Verkehr im offenen Verfahren–
16.07.2026Spezialbeförderung zu Schulen im Raum Hoyerswerda; Los 63: Panschwitz-Kukau, OT Ostro - Hoyerswerda249.591 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von Köhler-Transfer GmbH & Co. KG

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (60130…), letzte 18 Monate.

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Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Köhler-Transfer GmbH & Co. KG und 2 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 1.002.936 Euro.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für Transport und Logistik.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Schülerbeförderung zu landkreiseigenen Einrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/schuelerbefoerderung-zu-landkreiseigenen-einrichtungen-im-neckar-z602541-2026, Stand 01.11.2026.